Corona-Auflagen für Spieler und Trainer (Halle)

Corona-Auflagen für Spieler und Trainer (Halle)

Hygienekonzept des TC Grün Weiß Karlsruhe (Stand: 17.11.2020)

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.
  2. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. 
    1. Spieler, die bei einem Trainer Training nehmen, werden individuell über den Trainer erfasst.
    2. Mitglieder, die mit Mitgliedern oder Gästen spielen, dokumentieren zwingend Namen, Kontaktdaten und Zeiten über die PDF-Vorlage ➤Dokumentation_Tennis_Halle.pdf und senden es innerhalb von 3 Tagen an info@esgfrankonia.de. Gäste werden mit dem Zusatz „Gast“ vermerkt.
    3. Spielen nur von Nichtmitgliedern untereinander ist in der Halle möglich unter Einhaltung der beschriebenen Hygienekonzepts. Die Nichtmitglieder sind dabei in der Pflicht, die Dokumentation auszufüllen (s. 2b.). Die Gebühr für die Hallennutzung ist entweder bei der Pächterin der Club-Gaststätte direkt zu entrichten oder innerhalb von 3 Tagen an die unter https://tcgwka.de/impressum angegebene Bankverbindung zu überweisen.
    4. In der Hallensaison, beginnend am 28.9.2020, werden die Trainingsteilnehmer wie unter a. beschrieben, vom jeweiligen Trainer erfasst, die Abonnenten über den Hallenbelegungsplan und die Quick-Abos wie unter b und c beschrieben erfasst. 
    5. In der Halle sind maximal 2 Tennispieler inkl. Trainer erlaubt außer zu den Wechselzeiten (s. unter 5.) . Ausnahmen gelten für Mitglieder eines Haushalts.
  3. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  4. Die Anzahl der maximal gleichzeitig anwesenden und zulässigen Personen in Innenräumen (Umkleiden) wird auf generell 2 Personen in der Damen Umkleide bzw. der Herren-Umkleide beschränkt.
  5. Benutzung der Halle ab dem 28.9.2020: In der Halle sind ab dem 28.9.2020 sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite jeweils 3 Bänke aufgestellt.
    Die Spieler inkl. evtl. begleitenden Elternteil betreten zu ungeraden Stunden 5 Min. vor Beginn der jeweiligen Stunde den linken Teil der Halle und legen Ihre Sachen auf den dortigen Bänken ab; analog gilt für gerade Stunden das Betreten des rechten Teils der Halle.
    Die aktiven Spieler verlassen die Halle zum Ende der Stunde auf der jeweils entgegen gesetzten Seite. Danach kann der begleitende Elternteil der neuen Spieler wieder in den Hallenvorraum zurückkehren.
    In Hallenvorraum können sich max. 2 Personen ohne Maske aufhalten, wenn Sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Wenn mehr als 2 Personen sich gleichzeitig im Hallenvorraum aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten wird, gilt Maskenpflicht. Familien, soweit sie sich alleine im Vorraum befinden, sind hiervon ausgenommen.
    In den 5 Minuten zwischen Betreten der Halle durch die neuen Spieler und dem Verlassen der Halle durch die aktiven Spieler wird die Halle mindestens  5min gelüftet durch Öffnen des Notausgangs, des vorderen Fensters auf der rechten Seite, dem Öffnen des normalen Halleneingangs sowie dem Öffnen des Fensters im Hallenvorraums sowie der Inbetriebnahme der Ventilatoren an der Decke.
    Die Verantwortung hierfür liegt bei den unter 9.a genannten Verantwortlichen.
  6. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt. Nach Wettkämpfen am Wochenende mit Samstags- und Sonntagsspielen jeweils auf der eigenen Anlage werden die Sanitärbereiche und Oberflächen stets vor dem Spiel am Sonntag gereinigt. Ansonsten erfolgt die Reinigung regelmäßig zweimal pro Woche; 1x montags und 1xfreitags.
  7. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich in den Toiletten zur Verfügung.
  8. Service-Mitarbeiter unserer Clubhausgaststätte bzw. Personen, die dort Getränke und/oder Speisen servieren, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  9. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt:
    1. Verantwortlicher für den Spielbetrieb in der Halle: Die Trainer des TC Grün Weiß Karlsruhe bzw. die Abonnenten der jeweiligen Stunden.
    2. Verantwortlicher Gastronomie: Die Pächterin der Gaststätte.

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Hygienekonzept des TC Grün Weiß Karlsruhe (Stand: 28.09.2020)

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.
  2. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. 
    1. Spieler, die bei einem Trainer Training nehmen, werden individuell über den Trainer erfasst.
    2. Mitglieder, die mit Mitgliedern oder Gästen spielen, dokumentieren zwingend Namen, Kontaktdaten und Zeiten über die PDF-Vorlage ➤Dokumentation_Tennis_Halle.pdf und senden es innerhalb von 3 Tagen an info@esgfrankonia.de. Gäste werden mit dem Zusatz „Gast“ vermerkt.
    3. Spielen nur von Nichtmitgliedern untereinander ist in der Halle möglich unter Einhaltung der beschriebenen Hygienekonzepts. Die Nichtmitglieder sind dabei in der Pflicht, die Dokumentation auszufüllen (s. 2b.). Die Gebühr für die Hallennutzung ist entweder bei der Pächterin der Club-Gaststätte direkt zu entrichten oder innerhalb von 3 Tagen an die unter https://tcgwka.de/impressum angegebene Bankverbindung zu überweisen.
    4. In der Hallensaison, beginnend am 28.9.2020, werden die Trainingsteilnehmer wie unter a. beschrieben, vom jeweiligen Trainer erfasst, die Abonnenten über den Hallenbelegungsplan und die Quick-Abos wie unter b und c beschrieben erfasst. 
    5. Zuschauer, die nicht Tennisspieler oder Betreuer/Eltern bei Jugendlichen sind, sind in der Halle nicht erlaubt.
  3. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  4. Die Anzahl der maximal gleichzeitig anwesenden und zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Damen-Umkleide wird die Personenzahl somit auf 3 Personen beschränkt, für die Dusche in der Damenumkleide auf 2 Personen. Für unsere Herren-Umkleide wird die Personenzahl auf 5 Personen beschränkt, für die Dusche in der Herrenumkleide auf 3 Personen.
  5. Benutzung der Halle ab dem 28.9.2020: In der Halle sind ab dem 28.9.2020 sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite jeweils 3 Bänke aufgestellt.
    Die Spieler inkl. evtl. begleitenden Elternteil betreten zu ungeraden Stunden 5 Min. vor Beginn der jeweiligen Stunde den linken Teil der Halle und legen Ihre Sachen auf den dortigen Bänken ab; analog gilt für gerade Stunden das Betreten des rechten Teils der Halle.
    Die aktiven Spieler verlassen die Halle zum Ende der Stunde auf der jeweils entgegen gesetzten Seite. Danach kann der begleitende Elternteil der neuen Spieler wieder in den Hallenvorraum zurückkehren.
    In Hallenvorraum können sich max. 3 Personen ohne Maske aufhalten, wenn Sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Wenn mehr als 3 Personen sich gleichzeitig im Hallenvorraum aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten wird, gilt Maskenpflicht. Familien, soweit sie sich alleine im Vorraum befinden, sind hiervon ausgenommen.
    In den 5 Minuten zwischen Betreten der Halle durch die neuen Spieler und dem Verlassen der Halle durch die aktiven Spieler wird die Halle mindestens  5min gelüftet durch Öffnen des Notausgangs, des vorderen Fensters auf der rechten Seite, dem Öffnen des normalen Halleneingangs sowie dem Öffnen des Fensters im Hallenvorraums sowie der Inbetriebnahme der Ventilatoren an der Decke.
    Die Verantwortung hierfür liegt bei den unter 9.a genannten Verantwortlichen.
  6. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt. Nach Wettkämpfen am Wochenende mit Samstags- und Sonntagsspielen jeweils auf der eigenen Anlage werden die Sanitärbereiche und Oberflächen stets vor dem Spiel am Sonntag gereinigt. Ansonsten erfolgt die Reinigung regelmäßig zweimal pro Woche; 1x montags und 1xfreitags.
  7. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel steht zusätzlich in den Toiletten zur Verfügung.
  8. Service-Mitarbeiter unserer Clubhausgaststätte bzw. Personen, die dort Getränke und/oder Speisen servieren, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  9. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt:
    1. Verantwortlicher für den Spielbetrieb in der Halle: Die Trainer des TC Grün Weiß Karlsruhe bzw. die Abonnenten der jeweiligen Stunden.
    2. Verantwortlicher Gastronomie: Die Pächterin der Gaststätte.

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